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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Firma Tekkno Trading Project GmbH, Hamburg (im Weiteren auch TTP genannt)


§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Herstellungen, Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Tekkno Trading Project GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Den Angeboten der Firma Tekkno Trading Project GmbH liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Mit Beauftragung der Firma Tekkno Trading Project GmbH, spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts-, Einkaufs- oder Auftragsbedingungen wir hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn dies von der Firma Tekkno Trading Project GmbH schriftlich bestätigt wurde. Der Verzicht auf diese Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote der Firma Tekkno Trading Project GmbH sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sie sich 14 Tage gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma Tekkno Trading Project GmbH. Lehnt diese nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die Firma Tekkno Trading Project GmbH sie schriftlich bestätigt. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 3 Preise
1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma Tekkno Trading Project GmbH genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die ausdrücklich ausgewiesen ist.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Firmensitz Hamburg zuzüglich Verpackung und Handling. Lieferungen und zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
3. Skontoabzüge bedürfen der vorherigen Vereinbarung und Bestätigung auf der Rechnung. Ist ein Skontoabzug vereinbar, dann muss die Zahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto der Firma Tekkno Trading Project GmbH. Bei verspätetem Eingang verfällt der Skontoabzug.
4. Mangels besonderer Vereinbarung ist die gesamte Zahlung bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.
5. Die Kaufpreisforderungen werden unabhängig vom vereinbarten Zahlungsziel oder von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen der Firma Tekkno Trading Project GmbH geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern.
6. Alle Zahlungen haben direkt an die Firma Tekkno Trading Project GmbH zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht der Firma Tekkno Trading Project GmbH nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Tekkno Trading Project GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
7. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
8. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Firma Tekkno Trading Project GmbH.
9. Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner, des Rücktritts vom Kaufvertrag durch die Firma Tekkno Trading Project GmbH gemäß §. 455 BGB (Eigentumsvorbehalt) ist die Firma Tekkno Trading Project GmbH berechtigt, 25% des Kaufpreises zzgl. verauslagter Verpackungs- und Fracht- sowie Rückfrachtkosten als Schadenersatz zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.
10. Bei verspäteten Zahlungen ist die Firma Tekkno Trading Project GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kontokorrent- Zinsen zu berechnen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Verzugsschadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit ( Bei Kaufleuten gilt § 5 AGB)
1. Die Firma Tekkno Trading Project GmbH bemüht sich die angegebenen Termine einzuhalten. Obliegt es dem Besteller Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben zu beschaffen oder geht eine vertragsgemäße Anzahlung nicht ein, ist die Lieferfrist für den entsprechenden Zeitraum gehemmt. Gerät Firma Tekkno Trading Project GmbH in Verzug, so kann der Vertragspartner nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 6 Nr. 8 AGB verlangen.
2. Die Dauer der vom Vertragspartner gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei der Firma Tekkno Trading Project GmbH beginnt.
3. Die Firma Tekkno Trading Project GmbH ist zu Teilleistungen und -lieferungen jederzeit berechtigt.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit gegenüber Kaufleuten
1. Die von der Firma Tekkno Trading Project GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, Auswirkungen einer Pandemie, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Firma Tekkno Trading Project GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma Tekkno Trading Project GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Tekkno Trading Project GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Ablaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4. Sofern die Firma Tekkno Trading Project GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grobe Fahrlässigkeit der Firma Tekkno Trading Project GmbH.
5. Die Firma Tekkno Trading Project GmbH ist zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt.
6. Im übrigen gilt § 6 Nr. 8 AGB.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen im zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Herstellungs- oder Materialmängel schadhaft, liefert die Firma Tekkno Trading Project GmbH nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Die Gewährleistungsfrist bemisst sich nach den gesetzlichen Gewährleistungsfristen und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Gewerbliche Kunden sowie Teamfahrer sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Der Vertragspartner muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und die Firma Tekkno Trading Project GmbH von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Sachverhaltsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die vom Vertragspartner unterschrieben sein muss, unterrichten. Im übrigen müssen der Firma Tekkno Trading Project GmbH offensichtliche Mängel unverzüglich, spätesten jedoch innerhalb von Sieben Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Vertragspartner bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma Tekkno Trading Project GmbH aus.
4. Werden Wartungs- oder Pflegeanweisungen der Firma Tekkno Trading Project GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Pflegematerialien verwendet, von deren Benutzung die Firma Tekkno Trading Project GmbH abgeraten hat oder die nicht qualitativ hohen Ansprüchen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
Im Falle einer Mitteilung des Vertragspartners, dass die gelieferte Ware nicht der Gewährleistung entspricht, verlangt die Firma Tekkno Trading Project GmbH nach ihrer Wahl, dass
a) das schadhafte Teil zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Vertragspartner geschickt wird;
b) der Vertragspartner das schadhafte Teil bereithält und die Firma Tekkno Trading Project GmbH dort die Reparatur vornimmt.
Ist der Vertragspartner jedoch Kaufmann nach HGB und verlangt er, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Firma Firma Tekkno Trading Project GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der Firma Tekkno Trading Project GmbH zu bezahlen sind.
5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehlt, kann der Vertragspartner nach seine Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschossen. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für gebrauchtes Material, welches unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert wird.
7. Firma Tekkno Trading Project GmbH steht dem Vertragspartner nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat zur Verfügung. Sie haftet hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
8. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sowie jedwedem sonstigen Rechtsgrund sind sowohl gegen die Firma Tekkno Trading Project GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder groß fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Vertragspartner gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollten, ferner nicht in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
§ 7 Gefahrenübergang, Nachforschung, Annahme von Sendungen
1. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Firmengelände der Firma Tekkno Trading Project GmbH verlassen hat. Dies gilt auch, wenn die Zustellung durch firmeneigene Fahrzeuge erfolgt. Wird der Versand ohne Verschulden der Firma Tekkno Trading Project GmbH unmöglich oder auf Wunsch des Vertragspartners verzögert oder nimmt er die Ware nicht ab, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
2. Verlust und Beschädigung einer Sendung bei gewerblichen Kunden (einschliesslich Teamfahrern). Sollte Sie als gewerblicher Kunde ein Paket oder eine komplette Lieferung nicht erreicht haben, oder eine beschädigte Lieferung erhalten haben, werden wir auf Aufforderung von Ihnen für Sie tätig. Falls Sie keine Transportversicherung abgeschlossen haben, können Sie uns beauftragen, über den Verbleib der Lieferung nachzuforschen bzw gegebenenfalls eine Schadensregulierung beim beauftragten Spediteur in Ihrem Auftrag vorzunehmen. Für unseren Aufwand erlauben wir uns, Ihnen pauschal 50 Euro hierfür in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Dropshipments an Endkunden die TTP im Auftrag eines gewerblichen Kunden vornimmt.
Bitte beachten Sie, dass in der Regel nur Schäden bis zu einer Obergrenze von 500 Euro angemessen versichert sind. Setzen Sie sich hierfür mit unserem Kundenservice per e-mail unter info@tt-project.com in Verbindung.
3. Verhaltensweise bei der Annahme von Sendungen
3.1. Überprüfen Sie zunächst genau die Anzahl der im Handscanner oder Frachtbrief angegebenen Pakete mit den vorgelegten Paketen.
3.2. Überprüfen Sie das Paket unmittelbar bei der Entgegennahme auf äußerlich erkennbare Beschädigungen. Schäden müssen beim Frachtführer in einer Empfangsbescheinigung festgehalten werden. Der Frachtführer verfügt über ein entsprechende Schadensbestätigung. Sollte der Fahrer dieses Formular nicht mit sich führen, ist es wichtig, den Schaden auf dem Handscanner oder Frachtbrief zu vermerken. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, verweigern Sie die Annahme des Paketes.
3.3 Transportschäden stehen nicht immer in unmittelbarem Zusammenhang mit einem von Außen sichtbaren Schaden (z.B. Loch in der Kartonage etc.), in diesem Fall ist von einem verdeckten Schaden auszugehen. Bitte überprüfen Sie die Lieferung daher unbedingt in Anwesenheit des Frachtführers auf einen möglichen (verdeckten) Schaden. Die Annahme unter Vorbehalt reicht nicht aus! Sollte der Bote dies aus irgendwelchen Gründen nicht gestatten, verweigern Sie bitte die Annahme und setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung. TTP wird dann entsprechende Maßnahmen ergreifen. Verdeckte Schäden müssen innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Übergabe beim Frachtführer/Spedition/Paketdienst angezeigt werden.
3.4. Verlust und Beschädigung einer Sendung bei Privatkunden. Als Privatkunde (Teamfahrer ausgenommen) sind Sie gesetzlich gegen den Verlust der Ware auf dem Transport geschützt. Sollte Sie eines unserer Pakete oder eine komplette Lieferung nicht erreicht, oder beschädigt erreicht haben, so setzen Sie sich bitte mit unserem Kundenservice per e-mail unter info@tt-project.com in Verbindung.
Ein hergestelltes Werk geht spätestens als abgenommen, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 7 Tagen ab Empfang der Firma Tekkno Trading Project GmbH schriftlich mitteilt, daß die Abnahme des Werkes verweigert werde.
§ 8 Urheberrecht
Durch Bezahlung der Forderungen der Firma Tekkno Trading Project GmbH wird dem Vertragspartner an etwaigen Urheberrechten weder ein einfaches noch ein ausschließliches Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechtsgesetzes eingeräumt. Alle Rechte verbleiben bei der Firma Tekkno Trading Project GmbH. Dies gilt auch für etwaige Patent-, Warenzeichen-, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechte.
§ 9 Eigentumsvorbehalt, Eigentum durch Verarbeitung
1. Es gelten die Vorschriften über den Eigentumserwerb durch Verarbeitung oder Umbildung gemäß § 950 BGB.
2. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Firma Tekkno Trading Project GmbH aus jedem Rechtsgrund jetzt oder zukünftig zustehen, werden der Firma Tekkno Trading Project GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
3. Die Ware bleibt Eigentum der Firma Tekkno Trading Project GmbH. Verarbeitung und Umbildung erfolgt stets für die Firma Tekkno Trading Project GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Firma Tekkno Trading Project GmbH, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilmässig (Rechnungswert) auf die Firma Tekkno Trading Project GmbH übergeht. Der Vertragspartner verwahrt das (Mit-) Eigentum der Firma Tekkno Trading Project GmbH unentgeltlich. Ware, an der Firma Tekkno Trading Project GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
4. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Warenkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Vertragspartner bereits jetzt in vollem Umfang an die Firma Tekkno Trading Project GmbH ab. Diese ermächtigt ihn widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner auf das Eigentum der Firma Tekkno Trading Project GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Firma Tekkno Trading Project GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Tekkno Trading Project GmbH liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage.
§10 Retouren und Widerruf
Widerruft ein gewerblicher Kunde oder sein Endkunde seine Bestellung durch Widerruf oder Rücksendung, oder kommt es zu einer Retoure weil die Sendung nicht angeliefert werden konnte, behält sich die Tekkno Trading Project GmbH vor über den Vorgang zu entscheiden und den Kunden über das weitere Vorgehen bzgl. des Vorgangs zu informieren. Bei Widerruf oder Retoure von unzustellbaren Sendungen gehen alle Transportkosten, Verpackungskosten, Logistikkosten, Retourekosten, Wertminderung der Ware zu Lasten des Kunden. Die Tekkno Trading Project GmbH berechnet diese Kosten konkret weiter oder als Pauschalbetrag. Die Retourenpauschale sowie die Frachtkosten der Retoure wird entweder in Höhe einer Logistikpauschale und/oder eines Prozentsatzes vom netto Warenwert, unabhängig davon ob eine Rücksendung frei Haus erfolgte, berechnet.
§11 Dropshipping
Die Tekkno Trading Project GmbH bietet gewerblichen Kunden die Möglichkeit des Dropshipping and deren Privatkunden an. Dabei handelt die Tekkno Trading Project GmbH ausschliesslich im Auftrag und auf Weisung ihres Auftraggebers. Es gelten auch hier die Regelungen der §§ 6 und 7 über die der gewerbliche Kunde seinen Privatkunden in Kenntnis zu setzen hat. Dem Kunden obliegt die Pflicht die Zustimmung des Empfängers einzuholen dessen Adresse, E-Mail und Telefonnumer an Dritte zum Zwecke der Anlieferung weiterzugeben.
§ 12 Kommissionsgeschäfte
Auf Kommission gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der TTP. Die Gefahr geht mit der Lieferung ab Werk auf den Kunden über. Zurückgenommen wird nur originalverpackte Ware im Verkaufsfähigen Zustand. Wertminderung durch geöffnete Verpackungen, Verschmutzung, Geruchsbeeinträchtigung wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Rücklieferung oder Rückholung von Kommissionsware erfolgt auf Kosten des Kunden. Erfolg die Rücklieferung der Ware nicht zum vereinbarten Termin, ist TTP berechtigt die Rücknahme der Ware abzulehnen und in Rechnung zu stellen. Als Termin gilt das Datum des Eingangs der Ware bei TTP.
§ 13 Gewährung von Skonto.
Die Tekkno Trading Project GmbH ist berechtigt gewährtes Skonto rückwirkend und ohne Ankündigung auszusetzen. Dies gilt inbesondere bei Zahlungsverzug durch den Kunden oder bei Gewährung von Zahlungszielen oder Krediten (auch aus Zahlungsverzug oder Gewährung von Valuten bzw Zahlungszielen). Skonto wird ausschliesslich auf Waren gewährt. Dienstleistungen und weiterbelastete Kosten oder Frachten, Handlingpauschalen und Logistikpauschalen sind nicht skontofähig.
§ 14 Bonusvereinbarungen, Sonderrabatte, Besondere Verkaufsaktionen ("Schwarzer Freitag Regel")
Besondere vom regulären Geschäft abweichende Rabattaktionen und zeitlich begrenzte Verkaufsaktionen, sind vom Umsatz getroffener Rahmenvereinbarungen oder Bonusvereinbarungen ausgenommen (Vermeidung von "Doppelrabattierung").
§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für den Privatkunden gelten die derzeit gesetzlich vorgesehenen Regelungen.
2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Tekkno Trading Project GmbH und dem gewerblichen Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich zulässig, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Erfüllungsort ist Hamburg.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Hamburg, 01.01.2022
Firma Tekkno Trading Project GmbH, Grosse Elbstrasse 131, 22767 Hamburg